„Herber Rückschlag für Österreichs Freizeit- und Tourismuswirtschaft“
Im Rahmen von „Der VKÖ denkt weiter“ widmet sich diesmal Alexander Forbes Junior, Obmann Stellvertreter der Salzburger Köche, der neu präsentierten Steuerreform. Diese wirkt sich mit der beschlossenen Registrierkassenpflicht und dem höheren Steuersatz auf Hotelübernachtungen auch auf die Gastronomie- und Tourismusbranche aus.
Man kann jeden Unternehmer in der Tourismusbranche verstehen, wenn er sagt: „Eigentlich habe ich keine Lust mehr“. Nicht, dass es immer schwieriger wird, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, sondern jetzt ärgert einen die Österreichische Bundesregierung mit dem neuen Steuer(ent/belastungs)paket auch noch.
Pro Jahr erwirtschaftet die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft 15 % des BIP – von ihren Investitionen und Gästeausgaben leben ganze Regionen – das haben unsere Politiker nicht bedacht. Den Hoteliers bleibt ja gar nichts mehr anderes übrig, als die erhöhte Steuerlast direkt an den Kunden weiterzugeben, da sich natürlich auch die Wettbewerbssituation schlagartig verschlechtert (Schweiz 3,8 %, Deutschland 7 %, Italien 10 % und in Österreich jetzt dann 13 % Mehrwertsteuer auf Nächtigungen).
Branchenintern werden sicher einige Unternehmer ihre großen Investitionen zurückstellen – und sich die Situation anschauen, wie sie sich entwickelt – zur Folge hat dies natürlich auch, dass in gewissen Regionen und Gegenden von Österreich andere Branchen darunter leiden müssen z.B. Bauwirtschaft, Elektriker, Tischler,… aber das ist dann der Kreislauf, der sich daraus ergibt.
Die Registrierkassenpflicht finde ich gut – auch jeder Angestellte und Arbeiter muss seine Steuern bezahlen – also hier sollte gleiches Recht für alle sein, hier wurde in den letzten Jahren auch noch immer trotz stärkerer Kontrollen zu viel getrickst.
Zur Steuerreform unserer lieben Bundesregierung für die Arbeiter und Angestellten möchte ich der Bundesregierung noch danke sagen – jene, die in der Gastronomie und Tourismusbranche nach dem Kollektivlohn bezahlt werden, haben ab 2016 am Monatsende sicher mehr auf ihrem Konto. Aber wie ist wirkliche Situation? Viele haben einen Arbeitsvertrag mit weit über 40 Stunden (in der Regel zwischen 48 und 54 Stunden) – also auch eine Nettolohnvereinbarung (Kollektivlohn + Überstundenpauschale + Zuschläge etc.) und diese werden sprichwörtlich „durch die Finger schauen“, denn hier wird kein Unternehmer in der Gastronomie und Tourismusbranche bereit sein, aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung dies auch an uns Arbeiter und Angestellte weiter zu geben.
Danke liebe Bundesregierung für dieses Steuer(ent/belastungs)paket!
Unter dem Titel “Der VKÖ denkt weiter” setzen sich Personen aus dem Verband regelmäßig mit aktuellen Themen auseinander. Dadurch sollen wichtige Fragen aus ganz persönlichen Perspektiven beleuchtet werden.
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